|
Die Kreisverkehrswacht Rottweil führt Fahrradcodierungen durch
Fahrräder sind, wie immer wieder aus den Presseartikeln der Polizeidirektion Rottweil zu entnehmen ist, derzeit bei den „Langfingern“ wieder sehr gefragt. Fast kein Tag vergeht, an dem nicht irgendwo im Landkreis ein Fahrraddiebstahl gemeldet wird, für den Eigentümer nicht selten eine recht teure Angelegenheit. Die Codierung kann zwar den Diebstahl nicht verhindern, die Fahndung der Polizei wird im Fall des Falles aber wesentlich effektiver. Allein dadurch wird eine große abschreckende Wirkung erzielt; außerdem können aufgefundene Fahrräder dem früheren Besitzer sofort wieder zugeordnet werden.
Mit dem Code, der im Sattelrohr oder an einem sonstigen Rahmenteil ca. 0,2 mm tief eingraviert wird, ist der Eigentümer des Fahrrades – ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug-Kennzeichen - genau beschrieben: Beispielsweise steht die Kombination „RW - 060 57326 013 KM“ für den Landkreis Rottweil (RW), für die Gemeinde Villingendorf (060), für die Straße „Am Fuchsbühl“ (57326), die Hausnummer (013) und die Anfangsbuchstaben des Fahrradeigentümers (Klaus Mustermann). Jede Gemeinde im Landkreis hat ihren eigenen dreistelligen Code, jede Straße eine fünfstellige Schlüsselzahl.
Wird das codierte Fahrrad nun geklaut, hat die Polizei bei der Diebstahlsmeldung sofort ein individuelles Beschreibungsmerkmal zur Hand, und der Dieb kann bei jeder polizeilichen Kontrolle sofort erkannt werden.
Besonders aber beim Auffinden eines codierten Fahrrades kann der rechtmäßige Eigentümer aufgrund dieser Individualnummer ohne Schwierigkeiten ermittelt und ihm das Fahrrad wieder zugestellt werden. Der Code ist in der gesamten Bundesrepublik einmalig, es spielt also keine Rolle, wo das Fahrrad auftaucht: In München, Stuttgart, Rottweil, Sulz, Dunningen oder anderswo, die Polizei kann sofort feststellen, dass das Fahrrad in den Landkreis Rottweil, und zwar im Beispielfall nach Villingendorf, Fuchsbühl 13, nämlich unserem Klaus Mustermann gehört.
Halbjährliche Versteigerungen von aufgefundenen Fahrrädern, die von den Gemeindeverwaltungen/Fundämtern den rechtmäßigen Besitzern nicht zugeordnet werden können, gehören dann der Vergangenheit an.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns.
|